Dr. med. Michael Hindemith
Iburger Straße 1, 49196 Bad Laer
Hausarztpraxis in Bad Laer (Landkreis Osnabrück). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Iburger Straße 1, 49196 Bad Laer
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Weststraße 3, 49176 Hilter · 5 km
Justus-Wesseler-Straße 6, 49176 Hilter · 6 km
Kolpingstraße 1B, 49219 Glandorf · 6 km · barrierefrei
Johannisstraße 1, 49219 Glandorf · 6 km
Westendarpstraße 21, 49201 Dissen am Teutoburger Wald · 8 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kattenvenner Straße 5, 49536 Lienen · 10 km
Am Thie 2, 49176 Hilter · 12 km
Montag, Donnerstag: 07:45–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 07:45–12:00 Uhr
Hoffstraße 4, 33829 Borgholzhausen · 12 km
Dienstag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–18:00 Uhr
Am Drostengarten 1, 48336 Sassenberg · 13 km
Alte Straße 2, 49170 Hagen am Teutoburger Wald · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.