Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Chaumontplatz 1
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 19:00–24:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–24:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: 07:00–24:00 Uhr
Hausarztpraxen in Bad Nauheim (Wetteraukreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Chaumontplatz 1
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 19:00–24:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 14:00–24:00 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: 07:00–24:00 Uhr
Parkstraße 21, 61231 Bad Nauheim
Stresemannstraße 14, 61231 Bad Nauheim
Bahnhofsallee 5, 61231 Bad Nauheim
Montag bis Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Reinhardstraße 3, 61231 Bad Nauheim
Frankfurter Straße 35, 61231 Bad Nauheim
Aliceplatz 3, 61231 Bad Nauheim
Kurstraße 16, 61231 Bad Nauheim
Frankfurter Straße 53, 61231 Bad Nauheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Nauheim
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.