Schmerztherapie Hochrhein
Schaubingerstraße 5, 79713 Bad Säckingen
Hausarztpraxis in Bad Säckingen (Landkreis Waldshut). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schaubingerstraße 5, 79713 Bad Säckingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
79618 Rheinfelden (Baden) · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Marktplatz 11, 79733 Görwihl · 14 km
Hebelstraße 9, 79541 Lörrach · 21 km
Montag: 08:00–16:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Wallbrunnstraße 43, 79539 Lörrach · 22 km
Lörrach · 22 km
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–11:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr
Lörrach · 22 km
Montag: 08:30–11:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Basler Straße 3b, 79540 Lörrach · 22 km
Königsberger Straße 2, 79576 Weil am Rhein · 24 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–11:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Bad Säckingen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.