Allgemeinmedizin
Rudolf-Breitscheid-Straße 35, 15837 Baruth/Mark
Hausarztpraxen in Baruth/Mark (Teltow-Fläming). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Rudolf-Breitscheid-Straße 35, 15837 Baruth/Mark
Rudolf-Breitscheid-Straße 74b, 15837 Baruth/Mark
Siedlung 5, 15837 Baruth/Mark
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Am See 34, 15838 Am Mellensee · 17 km · barrierefrei
Lindenstraße 43, 15757 Halbe · 18 km · barrierefrei
Kirchstraße 3, 15757 Halbe · 18 km
Luckauer Chaussee 4, 15936 Dahme/Mark · 18 km
Käthe-Kollwitz-Straße 73, 14943 Luckenwalde · 22 km
Zossen · 24 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Zossen · 25 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Zossen · 25 km
Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.