Arztpraxis L.Lösch
Falkenstraße 20, 93170 Bernhardswald · barrierefrei
Hausarztpraxis in Bernhardswald (Landkreis Regensburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Falkenstraße 20, 93170 Bernhardswald · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
93173 Wenzenbach · 5 km
Raiffeisenstraße 5, 93173 Wenzenbach · 6 km
Irma-Holder-Platz 1, 93192 Wald · 9 km · barrierefrei
Regenstauf · 9 km
Hauptstraße 89, 93105 Tegernheim · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Chamer Straße 206, 93057 Regensburg · 11 km
Montag bis Dienstag: 08:30–13:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–13:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:30–15:00 Uhr
Berliner Straße 18, 93057 Regensburg · 11 km · barrierefrei
Bischof-Sailer-Straße 5-7, 93092 Barbing · 11 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Isarstraße 26, 93057 Regensburg · 12 km
Isarstraße 2, 93057 Regensburg · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.