Andrea Bauer
Vetzberger Straße 10, 35444 Biebertal
Hausarztpraxen in Biebertal (Landkreis Gießen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Vetzberger Straße 10, 35444 Biebertal
Rodheimer Straße 37, 35444 Biebertal
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 18, 35435 Wettenberg · 3 km · barrierefrei
Hauptstraße 16, 35435 Wettenberg · 3 km
Seestraße, 35435 Wettenberg · 3 km
Heuchelheim an der Lahn · 4 km
Ludwig-Rinn-Straße 23, 35435 Wettenberg · 4 km · barrierefrei
35452 Heuchelheim an der Lahn · 5 km
Gießener Straße 5, 35452 Heuchelheim an der Lahn · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Unterer Hardthof 17, 35398 Gießen · 5 km
Auf der Berglach 2, 35435 Wettenberg · 5 km · barrierefrei
Schützenstraße 62 D, 35398 Gießen · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.