Constantin Christofides
Hauptstraße 18, 24576 Bimöhlen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Hausarztpraxis in Bimöhlen (Kreis Segeberg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 18, 24576 Bimöhlen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rosenstraße 61, Bad Bramstedt · 5 km
Königstraße 10, 24568 Kaltenkirchen · 11 km
24568 Kaltenkirchen · 11 km
Neumünster · 13 km
Altonaer Straße 34, 24534 Neumünster · 14 km
Wasbeker Straße 147a, 24537 Neumünster · 15 km
Lindenstraße 3, 24647 Wasbek · 15 km
Feiertage: geschlossen · Montag: 10:00–12:00 Uhr und 15:30–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
Rathausplatz 11, 24558 Henstedt-Ulzburg · 16 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Beckersbergstraße 12, 24558 Henstedt-Ulzburg · 16 km · barrierefrei
Henstedt-Ulzburg · 17 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.