Familienpraxis Bispingen
Hauptstraße 6, 29646 Bispingen
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 14:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Hausarztpraxen in Bispingen (Heidekreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 6, 29646 Bispingen
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 14:00–17:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Gartenstraße 3, 29646 Bispingen
Steinbecker Straße 17, 29646 Bispingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bauernworth 7, 21272 Egestorf · 12 km · barrierefrei
Montag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Munster · 13 km
Heberer Straße 11, 29640 Schneverdingen · 13 km
Bahnhofstraße 37, 29640 Schneverdingen · 14 km
Raiffeisenstraße 15, 29640 Schneverdingen · 14 km · barrierefrei
Bergstraße 10, 29640 Schneverdingen · 14 km
Verdener Straße 15b, 29640 Schneverdingen · 14 km
Verdener Straße 13, 29640 Schneverdingen · 14 km
Schulstraße 7, 29640 Schneverdingen · 14 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Bei der Kirche 24, 21271 Hanstedt · 19 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.