Dr. Gabriel Ciosescu
Bahnhofstraße 4
Hausarztpraxis in Blaibach (Landkreis Cham). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 4
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ringstraße 15, 94234 Viechtach · 11 km
Zelzer Straße 6, 93495 Weiding · 11 km
Arnschwang · 12 km · barrierefrei
Cham · 13 km · barrierefrei
Wittelsbacher Straße 6, 93471 Arnbruck · 14 km
Marktplatz 14a, 93453 Neukirchen beim Heiligen Blut · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 16:30–18:00 Uhr
Mondscheinstraße 6, 93437 Furth im Wald · 16 km
Marktstraße 7, 93458 Eschlkam · 17 km
Bayerweg 57, 94379 Sankt Englmar · 18 km
Zirnberger Straße 7, 94344 Wiesenfelden · 19 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 16:30–19:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.