Allgemeinmedizinische Praxis
Karl-Liebknecht-Straße 19b, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Hausarztpraxen in Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Karl-Liebknecht-Straße 19b, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Zum Erlenbruch 1, 15827 Blankenfelde-Mahlow
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Briesingstraße 13A, 12307 Berlin · 5 km
Rehagener Straße 34, 12307 Berlin · 5 km
Bahnhofstraße 51, 12305 Berlin · 5 km
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 14:00–19:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 09:00–13:00 Uhr
Groß-Ziethener Straße 2, 12309 Berlin · 6 km
Groß-Ziethener Straße 42, 12309 Berlin · 6 km
Groß-Ziethener Straße 35, 12309 Berlin · 6 km
Lichtenrader Damm 49, 12305 Berlin · 7 km · barrierefrei
Marienfelder Allee 133, 12277 Berlin · 9 km
Montag, Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 15:30–17:30 Uhr · Dienstag bis Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Berlin · 9 km
Hausstockweg 57, 12107 Berlin · 10 km
Montag bis Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.