Gesundheitszentrum
Südring-Center-Promenade 1
Hausarztpraxis in Bottrop. Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Südring-Center-Promenade 1
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bergstraße 199, 46119 Oberhausen · 3 km
Dorstener Straße 330, 46119 Oberhausen · 4 km
Bottroper Straße 244, 46117 Oberhausen · 4 km
Marktplatz Osterfeld 16, 46117 Oberhausen · 5 km
Horster Straße 137, 45968 Gladbeck · 6 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr
Horster Straße 137, 45968 Gladbeck · 6 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Horster Straße 87, 45968 Gladbeck · 6 km
Lambertistraße 23, 45964 Gladbeck · 6 km
Karnaper Straße 99, 45329 Essen · 6 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 07:00–11:00 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–11:00 Uhr
Germaniaplatz 8, 45355 Essen · 7 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.