Umpfertalpraxis
Bahnhofstraße 39, 97944 Boxberg
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Hausarztpraxis in Boxberg (Main-Tauber-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 39, 97944 Boxberg
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Assamstadt · 8 km
Wolfgangstraße 10, 97980 Bad Mergentheim · 9 km
Ravenstein · 10 km
Montag: 08:00–14:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Igersheim · 12 km
Goldbachstraße 9, 97999 Igersheim · 12 km
Vorstadt 18, 74749 Rosenberg · 14 km
Franken-Passage 10, Tauberbischofsheim · 14 km
Dr.-Bechtold-Straße 1, 97953 Königheim · 14 km
Hauptstraße 5, 97953 Königheim · 14 km
Kellereistraße 12, 74706 Osterburken · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.