Praxisgemeinschaft Bröckel
Hauptstraße 8a, 29356 Bröckel
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr
Hausarztpraxis in Bröckel (Landkreis Celle). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 8a, 29356 Bröckel
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Webersfeld 9, 29358 Eicklingen · 5 km · barrierefrei
Dorfstraße 10B, 29336 Nienhagen (Landkreis Celle) · 9 km
Auf der Beikhorst 3, 29336 Nienhagen (Landkreis Celle) · 9 km · barrierefrei
Dorfstraße 42, 29336 Nienhagen (Landkreis Celle) · 9 km
Im Mowinkel 28, 38539 Müden (Aller) · 10 km
Hauptstraße 28, 29353 Ahnsbeck · 12 km · barrierefrei
Pestalozziallee 28, 29227 Celle · 12 km
Alte Dorfstraße 43a, 31311 Uetze · 12 km
Spörckenstraße 68, 29221 Celle · 15 km
Gartenstraße 22, 31303 Burgdorf (Region Hannover) · 16 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.