Dr. Andrea Trüchler
Hauptstraße 36A, 56823 Büchel
Hausarztpraxis in Büchel (Landkreis Cochem-Zell). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 36A, 56823 Büchel
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Boelkestraße 2, 56812 Cochem · 6 km
Ravenéstraße 41, 56812 Cochem · 7 km
Montag bis Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Ravenéstraße 35, 56812 Cochem · 7 km
Cochem · 7 km
Montag bis Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Ravenéstraße 18, 20, 56812 Cochem · 7 km · barrierefrei
Cochemer Straße 13, 56759 Kaisersesch · 7 km · barrierefrei
Masburger Straße 2, 56759 Kaisersesch · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Dienstag: 17:00–19:00 Uhr
Cochem · 7 km
56759 Kaisersesch · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag: 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 14:00–16:00 Uhr
Koblenzer Straße 22, 56759 Kaisersesch · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 15:30–17:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.