Hausarztpraxis Frank
Lange Straße 62, 31675 Bückeburg
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hausarztpraxen in Bückeburg (Landkreis Schaumburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Lange Straße 62, 31675 Bückeburg
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Lange Straße 61, 31675 Bückeburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bückeburger Straße 6c, 31707 Bad Eilsen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag: 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr
Bad Eilsen · 4 km
Jupp-Franke-Platz 1, 31683 Obernkirchen · 6 km
Am Exerzierplatz 7, 32423 Minden · 7 km · barrierefrei
Am Exerzierplatz 7, 32423 Minden · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 33, 31737 Rinteln · 8 km
Porta Westfalica · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 15:00–17:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Minden · 10 km
Rinteln · 10 km
Hardenbergstraße 10, 32427 Minden · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.