Andrea Meinel
Bahnhofstraße 51, 49661 Cloppenburg
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hausarztpraxen in Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bahnhofstraße 51, 49661 Cloppenburg
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Osterstraße 4 · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–16:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6, 49661 Cloppenburg
St.-Thomas-Straße 20, 49661 Cloppenburg
Montag bis Donnerstag: 10:00–12:00 Uhr
Lange Straße 56, 49661 Cloppenburg
Montag, Mittwoch bis Freitag: 09:00–12:30 Uhr · Dienstag: 15:00–18:00 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Südstraße 10a, 49661 Cloppenburg
Pingel-Anton-Platz 9, 49661 Cloppenburg
Ritterstraße 15, 49661 Cloppenburg
Löninger Straße 13, 49661 Cloppenburg
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Cloppenburg
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.