Dr. med. Petra Rosocha
Wilhelm-Feuerherdt-Straße 15, 06844 Dessau-Roßlau
Montag: 07:30–12:00 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Hausarztpraxen in Dessau-Roßlau. Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Wilhelm-Feuerherdt-Straße 15, 06844 Dessau-Roßlau
Montag: 07:30–12:00 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Tulpenweg 51, 06862 Dessau-Roßlau
Hausmannstraße 3 a, 06844 Dessau-Roßlau · barrierefrei
Körnerstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau · barrierefrei
Heidestraße 20, 06842 Dessau-Roßlau · barrierefrei
Montag, Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 13:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Gliwicer Straße 1, 06842 Dessau-Roßlau · barrierefrei
Am Leipziger Tor 1, 06842 Dessau-Roßlau · barrierefrei
Heideplatz 1, 06847 Dessau-Roßlau · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Dessau-Roßlau
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.