Dr. Wittmayer
Hauptstraße 137, 69214 Eppelheim
Hausarztpraxen in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 137, 69214 Eppelheim
Pfistererhofweg 4, 69214 Eppelheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Möwenweg 2, 69123 Heidelberg · 1 km
Kranichweg 43, 69123 Heidelberg · 1 km
Im Buschgewann 29, 69123 Heidelberg · 1 km · barrierefrei
Steinhofweg 17, 69123 Heidelberg · 2 km
Montag, Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Maaßstraße 30, 69123 Heidelberg · 3 km · barrierefrei
Schwetzinger Straße 21, 68723 Plankstadt · 3 km
Plankstadt · 3 km
Waldhofer Straße 6, 69123 Heidelberg · 3 km
Weinbirnenweg 9, 69124 Heidelberg · 3 km
Klostergasse 13, 69123 Heidelberg · 3 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.