Allgemeinmedizin
Schulweg 8, 98597 Fambach
Hausarztpraxis in Fambach (Landkreis Schmalkalden-Meiningen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Schulweg 8, 98597 Fambach
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Bahnhofsallee 11, 98574 Schmalkalden · 2 km
Bahnhofsallee 3, 98574 Schmalkalden · 2 km
Hauptstraße 29, 98574 Schmalkalden · 3 km
Alt Herges 5, 98596 Brotterode-Trusetal · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Eichelbach 1, 98574 Schmalkalden · 5 km · barrierefrei
Eichelbach 1, 98574 Schmalkalden · 5 km · barrierefrei
Eichelbach 2a, 98574 Schmalkalden · 5 km · barrierefrei
Rötweg 11, 98574 Schmalkalden · 6 km
Neumarkt 8, 98574 Schmalkalden · 6 km
Lutherplatz 13, 98574 Schmalkalden · 6 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.