Dr. Gauß
67251 Freinsheim
Hausarztpraxis in Freinsheim (Landkreis Bad Dürkheim). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
67251 Freinsheim
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Am Nussbaum 9, 67273 Weisenheim am Berg · 4 km
Bissersheimer Straße 27, 67281 Kirchheim an der Weinstraße · 4 km
An der Kesser 5-7, 67245 Lambsheim · 5 km
Kurpfalzstraße 7, 67133 Maxdorf · 6 km · barrierefrei
Maxdorf · 6 km
Montag, Donnerstag, Dienstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Am Sonnenberg 4, 67161 Gönnheim · 6 km · barrierefrei
Verladeplatz 4, 67269 Grünstadt · 7 km · barrierefrei
Wachenheim an der Weinstraße · 7 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Ebertsheim · 10 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 74, 67150 Niederkirchen bei Deidesheim · 10 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.