Gemeinschaftspraxis Fridolfing
Simon-Spannbrucker-Straße 1, 83413 Fridolfing
Hausarztpraxis in Fridolfing (Landkreis Traunstein). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Simon-Spannbrucker-Straße 1, 83413 Fridolfing
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Teisendorfer Straße 13, 83410 Laufen · 11 km
Laufen · 11 km
Marktler Straße 16, 84489 Burghausen · 19 km · barrierefrei
Montag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Mehringer Straße 47c, 84489 Burghausen · 19 km
Montag: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Maxplatz 12, 83278 Traunstein · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Maximilianstraße 15, 83278 Traunstein · 20 km
Wasserburger Straße 1, 83278 Traunstein · 20 km
Crailsheimstraße 6a, 83278 Traunstein · 20 km
Münchener Straße 25b, 83395 Freilassing · 21 km
Josef-Brendle-Straße 8, 83395 Freilassing · 21 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.