Allgemeinarztpraxis
Steinberg 31, 21502 Geesthacht
Hausarztpraxen in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Steinberg 31, 21502 Geesthacht
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Elbuferstraße 129, 21436 Marschacht · 2 km
Lüneburger Straße 111, 21395 Tespe · 6 km · barrierefrei
Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Schwarzenbek · 10 km
Schwarzenbek · 10 km · barrierefrei
Hamburger Straße 5, 21493 Schwarzenbek · 10 km
Wentorfer Straße 120, 21029 Hamburg · 12 km
Weingarten 19, 21481 Lauenburg/Elbe · 13 km
Hamburg · 13 km
Bergedorfer Schloßstraße 9, 21029 Hamburg · 13 km · barrierefrei
Montag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Alte Wache 12, 21481 Lauenburg/Elbe · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Geesthacht
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.