Dr. med. Jessica Klüber
Rhönstraße 14, 36419 Geisa
Hausarztpraxen in Geisa (Wartburgkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Rhönstraße 14, 36419 Geisa
Rasdorfer Straße 11, 36419 Geisa · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Frankfurter Straße 31, 36419 Buttlar · 5 km
Frankfurter Straße 25, 36414 Unterbreizbach · 9 km
Montag bis Mittwoch: 07:30–11:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 07:30–11:00 Uhr
Annastraße, 36142 Tann (Rhön) · 10 km
Schachtstraße 18, 36414 Unterbreizbach · 11 km
Geisaer Straße 20, 36466 Dermbach · 12 km
Steinstraße 2c, 36466 Dermbach · 12 km
Lengsfelder Straße 5, 36466 Dermbach · 12 km
Bahnhofstraße 6, 36452 Empfertshausen · 12 km
Im Igelstück 31, 36088 Hünfeld · 14 km · barrierefrei
Hauptstraße 21, Hünfeld · 14 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–17:30 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.