Gemeinschaftspraxis Thorwarth
Markt 1, 98631 Grabfeld
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hausarztpraxen in Grabfeld (Landkreis Schmalkalden-Meiningen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Markt 1, 98631 Grabfeld
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 24, 98631 Grabfeld
Montag: 07:30–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 07:30–11:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–11:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Friedrich-Engels-Straße 3, 98617 Untermaßfeld · 8 km
Friedrich-Engels-Straße 3, 98617 Untermaßfeld · 8 km
Hauptstraße 29, 97638 Mellrichstadt · 10 km
Hauptstraße 40, 97638 Mellrichstadt · 10 km
Hauptstraße 60, 97638 Mellrichstadt · 10 km
Meiningen · 13 km
Marktstraße 2, 97645 Ostheim vor der Rhön · 14 km
Nordheimer Straße 1, 97645 Ostheim vor der Rhön · 15 km · barrierefrei
Tanzberg 1, 98617 Meiningen · 17 km · barrierefrei
Neustädtleser Straße 1, 97647 Nordheim vor der Rhön · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.