Dipl.-Med. Fr. Gabriela Kaiser
Hauptstraße 2A, 07580 Großenstein
Hausarztpraxis in Großenstein (Greiz). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 2A, 07580 Großenstein
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Weg der Jugend 21, 07554 Pölzig · 6 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Am Bürgerhaus 2, 04626 Schmölln · 7 km
Bahnhofstraße 4, 04626 Schmölln · 7 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:00–11:00 Uhr · Freitag: 07:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Schwarzburgstraße 21, 07552 Gera · 7 km
Johannes-R.-Becher-Straße 66, 07546 Gera · 7 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Gera · 8 km
Laasener Straße 16, 07545 Gera · 8 km
07545 Gera · 8 km
Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 14:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–10:00 Uhr
Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera · 8 km
Fröbelstraße 15d, 07548 Gera · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.