JO.MED MVZ Allgemeinmedizin
Alter Markt 2, 33428 Harsewinkel · barrierefrei
Hausarztpraxis in Harsewinkel (Kreis Gütersloh). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Alter Markt 2, 33428 Harsewinkel · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Vennort 1, 48361 Beelen · 9 km · barrierefrei
Zum Niederdorf 12, 33790 Halle (Westf.) · 10 km
Münsterstraße 21, 33330 Gütersloh · 12 km
Eickhoffstraße 32, 33330 Gütersloh · 12 km
Eickhoffstraße 15, 33330 Gütersloh · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Gütersloh · 12 km
Haverkamp 16, 33334 Gütersloh · 12 km
Isselhorster Straße 423, 33334 Gütersloh · 13 km · barrierefrei
Woerdener Straße 3, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · 13 km
Bahnhofstraße 13-17, 33803 Steinhagen (Kreis Gütersloh) · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.