Arztpraxis Martin Volk
Eisenbahnstraße 17, 77756 Hausach · barrierefrei
Hausarztpraxis in Hausach (Ortenaukreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Eisenbahnstraße 17, 77756 Hausach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 33, 77793 Gutach (Schwarzwaldbahn) · 5 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00–17:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Werderstraße 13, 78132 Hornberg · 9 km
Hauptstraße 37, 79215 Elzach · 14 km · barrierefrei
Turntalstraße 2, Schonach im Schwarzwald · 16 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Kirchplatz 3, 78733 Aichhalden · 17 km
Schramberg · 17 km
Hauptstraße 6, 77723 Gengenbach · 18 km
Kirchplatz 10, 78713 Schramberg · 19 km
Feldbergstraße 7, 78739 Hardt · 21 km
Montag bis Dienstag: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Schramberger Straße 4, 78739 Hardt · 21 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.