Dr. med. Beate Beyer
Velberter Straße 142, 42579 Heiligenhaus
Hausarztpraxis in Heiligenhaus (Kreis Mettmann). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Velberter Straße 142, 42579 Heiligenhaus
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Posener Straße 6, 42549 Velbert · 4 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Volckmarstraße 9, 45219 Essen · 4 km
Montag, Dienstag: 08:30–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 129, 40883 Ratingen · 5 km
Heidestraße 139, 42549 Velbert · 5 km
Ratingen · 5 km
Velbert · 5 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Blumenstraße 6, 42551 Velbert · 5 km · barrierefrei
Offerstraße 29, 42551 Velbert · 6 km
Essen · 6 km
Zur Loev 20, 42489 Wülfrath · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.