Marina Matern
Marburger Straße 48, 35745 Herborn
Hausarztpraxen in Herborn (Lahn-Dill-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Marburger Straße 48, 35745 Herborn
Meynardweg 14, 35745 Herborn
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 3, 35764 Sinn · 4 km
Poststraße 5, 35683 Dillenburg · 6 km
Gartenstraße 21, 35630 Ehringshausen · 7 km
Frigghof 10, 35708 Haiger · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Frigghof 10, 35708 Haiger · 10 km
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marktplatz 4-6, 35708 Haiger · 10 km
Stegwiese 27a, 35630 Ehringshausen · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 49, 35614 Aßlar · 12 km
Am Gesundbrunnen 2, 35649 Bischoffen · 13 km
Bad Endbach · 13 km
Montag: 08:00–11:30 Uhr und 15:30–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–10:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Herborn
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.