Hausarztpraxis Dr. Zerm
Steinrennen 26, 88634 Herdwangen-Schönach
Hausarztpraxis in Herdwangen-Schönach (Landkreis Sigmaringen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Steinrennen 26, 88634 Herdwangen-Schönach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Egelsee 5, Hohenfels · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–09:00 Uhr · Montag bis Freitag: 10:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Friedrichstraße 2, 88633 Heiligenberg · 12 km
Stadtwall 11, 78333 Stockach · 12 km
Montag bis Freitag: 08:30–11:30 Uhr · Montag: 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Trillenbühlstraße 23, 88682 Salem · 13 km
Heiligenberger Straße 5, 88682 Salem · 13 km
Schlossseeallee 32, 88682 Salem · 14 km
Am Fohrenbühl 2, 88682 Salem · 15 km
Am Hang 2, 88637 Leibertingen · 18 km
Höhrenbergstraße 18, 78476 Allensbach · 18 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Radolfzeller Straße 36, 78476 Allensbach · 18 km
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.