Dr. med. Thomas Fiermann Allgemeinmediziner
Untere Hauptstraße 2, 91336 Heroldsbach · barrierefrei
Hausarztpraxis in Heroldsbach (Landkreis Forchheim). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Untere Hauptstraße 2, 91336 Heroldsbach · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausen (Landkreis Forchheim) · 3 km
Auweg 8, 91083 Baiersdorf · 4 km
Schmalzgasse 2, 91083 Baiersdorf · 5 km · barrierefrei
Neue Straße 79, 91096 Möhrendorf · 5 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:00 Uhr · Freitag: 09:00–14:00 Uhr
St.-Martin-Straße 4, 91301 Forchheim · 5 km
Montag, Dienstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Nürnberger Straße 10, 91301 Forchheim · 5 km
Marktplatz 19, 91301 Forchheim · 5 km
Badstraße 14b, 91301 Forchheim · 5 km · barrierefrei
Spitalstraße 2, 91301 Forchheim · 5 km · barrierefrei
Irrlrinnig 1, 91301 Forchheim · 5 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.