Arztpraxis Dr.Beckmann/Dr.Heine - Allgemeinmedizin
Haarweg 2, 31840 Hessisch Oldendorf
Hausarztpraxis in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Haarweg 2, 31840 Hessisch Oldendorf
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Rehrener Straße 8, Auetal · 8 km
Klütstraße 4, 31787 Hameln · 9 km · barrierefrei
Osterstraße 51, 31785 Hameln · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Bäckerstraße 5, 31785 Hameln · 9 km
Quellenweg 1, 31787 Hameln · 9 km
Deisterstraße 30, 31785 Hameln · 9 km
Hefehof 24, 31785 Hameln · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Rinteln · 11 km
Am Kirchanger 14b, 31737 Rinteln · 12 km
Bahnhofstraße 33, 31737 Rinteln · 13 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.