Gemeinschaftspraxis im Steinweg
Steinweg 14, 34369 Hofgeismar
Hausarztpraxen in Hofgeismar (Landkreis Kassel). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Steinweg 14, 34369 Hofgeismar
Große Baustraße, 34369 Hofgeismar
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Friedrichsthaler Straße 12, 34393 Grebenstein · 6 km
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:30–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 15:00–17:00 Uhr
Udenhäuser Straße, Grebenstein · 6 km
Bürgermeister-Franz-Witzel-Straße 2, 34388 Trendelburg · 9 km · barrierefrei
Mittelstraße 2, 34379 Calden · 10 km
Thüringer Straße 11, 34314 Espenau · 13 km
Kasseler Straße 65, 34376 Immenhausen · 13 km
Montag bis Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Zum Festplatz 3, 34314 Espenau · 13 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr
Martin-Luther-Straße 16, 34359 Reinhardshagen · 15 km
Burgstraße 3, 34289 Zierenberg · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr
34246 Vellmar · 16 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.