Ansgar Krumscheid
Freiherr-vom-Stein-Straße 8, 47475 Kamp-Lintfort
Hausarztpraxen in Kamp-Lintfort (Kreis Wesel). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Freiherr-vom-Stein-Straße 8, 47475 Kamp-Lintfort
Freiherr-vom-Stein-Straße 10, 47475 Kamp-Lintfort
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 48, Rheinberg · 6 km · barrierefrei
Wallstraße 2, 47509 Rheurdt · 6 km
Moers · 7 km · barrierefrei
Schulplatz 1, 47506 Neukirchen-Vluyn · 7 km · barrierefrei
Niederrheinallee 315a, 47506 Neukirchen-Vluyn · 7 km
Montag bis Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–14:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Moers · 8 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–14:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Weseler Straße 16, 47661 Issum · 9 km
Moers · 10 km · barrierefrei
Kempen · 10 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Homberger Straße 382, 47443 Moers · 11 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Kamp-Lintfort
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.