Aina Seyfert Fachärztin für Allgemeinmedizin
Hauptstraße 42, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Hausarztpraxis in Karlsdorf-Neuthard (Landkreis Karlsruhe). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 42, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofsplatz 2, 76646 Bruchsal · 4 km · barrierefrei
Franz-Bläsi-Straße 5, 76646 Bruchsal · 4 km
Montag, Dienstag: 07:30–16:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–13:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–20:00 Uhr
Luisenstraße 10, 76646 Bruchsal · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Sudetenstraße 15, 76694 Forst · 5 km
Am Wehrgraben 1, 76297 Stutensee · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Gutleutstraße 14, Bruchsal · 5 km
Forlenfeldstraße 10, 76297 Stutensee · 5 km
Rheinstraße 27, 76707 Hambrücken · 6 km
Montag bis Freitag: 07:30–12:30 Uhr · Dienstag: 07:30–12:30 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 16:00–19:00 Uhr
Obere Au 22, 76646 Bruchsal · 7 km
Europaring 54, 76351 Linkenheim-Hochstetten · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.