Praxis Kastorf
An der Bäk 1, 23847 Kastorf
Hausarztpraxis in Kastorf (Kreis Herzogtum Lauenburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
An der Bäk 1, 23847 Kastorf
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Bahnhofstraße 24, 23919 Berkenthin · 5 km
Lange Reihe 16, 23628 Lübeck · 6 km
Paul-von-Schoenaich-Straße 29, 23858 Reinfeld · 11 km
Paul-von-Schoenaich-Straße 27, 23858 Reinfeld · 11 km
Sankt Hubertus 28, Groß Grönau · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–16:45 Uhr
Hauptstraße 33, 23627 Groß Grönau · 14 km
Stettiner Straße 25, 23558 Lübeck · 14 km
Peter-Monnik-Weg 3, 23562 Lübeck · 14 km · barrierefrei
Montag: 08:00–11:00 Uhr und 17:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–11:00 Uhr und 17:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Mühlenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe · 14 km
Lübecker Straße 13, 23843 Bad Oldesloe · 14 km
Montag bis Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.