Dr. Reul
Hofer Straße 42, 95158 Kirchenlamitz
Hausarztpraxis in Kirchenlamitz (Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hofer Straße 42, 95158 Kirchenlamitz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hofer Straße 32, 95168 Marktleuthen · 4 km
Martin-Luther-Straße 13, 95168 Marktleuthen · 5 km
Eichendorffstraße 3, 95168 Marktleuthen · 5 km
Peuntweg 2, Röslau · 8 km
Sonnenstraße 1, 95186 Höchstädt im Fichtelgebirge · 11 km
Pilgramsreuther Straße 22, 95111 Rehau · 12 km
Montag bis Freitag: 07:30–11:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:30–17:30 Uhr
Kirchenlamitzer Straße 6-8, 95213 Münchberg · 12 km
Marktplatz 6, 95145 Oberkotzau · 12 km
Luisenstraße 6, 95213 Münchberg · 12 km
Luisenstraße 6, 95213 Münchberg · 12 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.