Allgemeinarztpraxis Konrad Mittenzwei
Kaiserstraße 43, 97318 Kitzingen
Hausarztpraxen in Kitzingen (Landkreis Kitzingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kaiserstraße 43, 97318 Kitzingen
Ritterstraße 11-17, 97318 Kitzingen
Wörthstraße 17
Hindenburgring Süd 2, 97318 Kitzingen
Kaiserstraße 43, 97318 Kitzingen
Friedrich-Ebert-Straße 18 · barrierefrei
Marktstraße 25, 97318 Kitzingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 8, 97340 Marktbreit · 8 km
Kirchgasse 13, 97359 Schwarzach am Main · 9 km
Tannenweg 14, 97288 Theilheim · 11 km
Sommerhausen · 11 km
Hauptstraße 21, 97199 Ochsenfurt · 11 km
Klosterstraße 40a, 97236 Randersacker · 13 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–10:30 Uhr und 16:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–10:30 Uhr
Randersacker · 14 km
Gregor-Mendel-Straße 9, 97218 Gerbrunn · 14 km · barrierefrei
Kirchberg 11, 97273 Kürnach · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Dorfgraben 2a, 97076 Würzburg · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Kitzingen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.