Hausarztpraxis Dr. Stephan Geibel
Hauptstraße 34, 37434 Krebeck
Hausarztpraxis in Krebeck (Landkreis Göttingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Hauptstraße 34, 37434 Krebeck
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Bergstraße 34, 37136 Ebergötzen · 3 km
Hoher Weg 17, 37434 Bilshausen · 5 km
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Im Siek 10, 37191 Katlenburg-Lindau · 5 km
Schulstraße 2, 37136 Waake · 6 km
Seulingen · 6 km
Montag bis Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Mittwoch bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hahlestraße 1A, 37434 Gieboldehausen · 7 km
Marktstraße 16, 37434 Gieboldehausen · 7 km
Marienstraße 31, 37191 Katlenburg-Lindau · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–20:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:30–18:00 Uhr
Hermann-Löns-Weg 15, 37197 Hattorf am Harz · 9 km
Am Oberen Felde 1, 37120 Bovenden · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag: 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 17:00–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.