Dr. Sigrid Artzner
Kirchentellinsfurter Straße 4, 72127 Kusterdingen
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Hausarztpraxen in Kusterdingen (Landkreis Tübingen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Kirchentellinsfurter Straße 4, 72127 Kusterdingen
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Hauptstraße 11, 72127 Kusterdingen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dorfstraße 41, 72138 Kirchentellinsfurt · 3 km
Dorfstraße 1, 72138 Kirchentellinsfurt · 3 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Freitag: 09:00–14:00 Uhr
Leopoldstraße 24, 72768 Reutlingen · 4 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:30 Uhr
Gomaringer Straße 46, 72770 Reutlingen · 4 km
Kohlplattenweg 18, 72074 Tübingen · 4 km
Steinachstraße 8, 72770 Reutlingen · 4 km
Steinachstraße 8, 72770 Reutlingen · 4 km
Steinachstraße 9, 72770 Reutlingen · 4 km
Eugenstraße 32, 72072 Tübingen · 4 km
Steinachstraße 17, 72770 Reutlingen · 4 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.