Hausarztpraxis Kielenkamp
Am Kielenkamp 35A, 30855 Langenhagen
Hausarztpraxen in Langenhagen (Region Hannover). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Am Kielenkamp 35A, 30855 Langenhagen
Godshorner Straße 11, 30851 Langenhagen
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–14:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Freitag: 08:00–11:00 Uhr
Walsroder Straße 149, 30853 Langenhagen
Wilhelm-Hirte-Straße 26, 30855 Langenhagen
Montag: 08:00–11:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Straßburger Platz 25, 30853 Langenhagen
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Kaltenweider Platz 7, 30855 Langenhagen · barrierefrei
Eichstraße 7-9, 30855 Langenhagen · barrierefrei
Erich-Ollenhauer-Straße 5, 30851 Langenhagen
Montag, Mittwoch bis Freitag: 07:00–13:00 Uhr · Dienstag: 14:00–18:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Langenhagen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.