Hausarztpraxis Lensahn
Eutiner Straße 10, 23738 Lensahn
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Hausarztpraxis in Lensahn (Kreis Ostholstein). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Eutiner Straße 10, 23738 Lensahn
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 17:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bäderstraße 20, Grömitz · 7 km
Oldenburg in Holstein · 8 km
Oldenburg in Holstein · 8 km
Schauenburger Straße 13-15, 23758 Oldenburg in Holstein · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 16:00–17:15 Uhr
Ostlandstraße 3, 23758 Oldenburg in Holstein · 9 km
Oldenburger Straße 19, 23744 Schönwalde am Bungsberg · 9 km · barrierefrei
Am Markt 4, 23743 Grömitz · 9 km
Montag: 08:00–14:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–14:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Wicheldorfstraße 15, 23743 Grömitz · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–12:00 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Eutiner Straße, 23744 Schönwalde am Bungsberg · 9 km
Am Markt 7, 23730 Neustadt in Holstein · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.