Praxis Mennicke
Von-Ketteler-Straße 60, 51371 Leverkusen
Hausarztpraxen in Leverkusen. Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Von-Ketteler-Straße 60, 51371 Leverkusen
Bismarckstraße 257, 51373 Leverkusen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr
Düsseldorfer Straße 14, 51379 Leverkusen · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–12:30 Uhr und 15:00–17:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–12:30 Uhr
Lützenkirchener Straße 330, 51381 Leverkusen
Lützenkirchener Straße 427, 51381 Leverkusen
Kölner Straße 126, 51379 Leverkusen
Königsberger Platz 5, 51371 Leverkusen
Montag bis Freitag: 07:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:00–17:00 Uhr
Heinrich-Brüning-Straße 139, 51371 Leverkusen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Leverkusen
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.