med2 Medebach
Oberstraße 27, 59964 Medebach
Hausarztpraxis in Medebach (Hochsauerlandkreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Oberstraße 27, 59964 Medebach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Nuhnestraße 5, 59969 Hallenberg · 11 km
Sauerlandstraße 12a, 35108 Allendorf (Eder) · 13 km
Montag: 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr
Weizackerstraße 20, 34497 Korbach · 14 km
Dr.-Hartwig-Straße 13a, 34497 Korbach · 14 km
Montag bis Freitag: geschlossen · Samstag bis Sonntag, Feiertage: 11:00–15:00 Uhr
Korbach · 14 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen · Mittwoch: 07:30–11:30 Uhr · Freitag: 07:30–13:00 Uhr
Stechbahn 18, 34497 Korbach · 14 km
Korbach · 14 km
Montag bis Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr
Klosterstraße 14a, 34497 Korbach · 14 km
Montag: 08:00–12:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–11:30 Uhr und 16:00–19:00 Uhr
Korbach · 14 km
Flechtdorfer Straße 3a, 34497 Korbach · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 16:00–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.