Allgemeinarzt Dr. Nemsow
Robert-Koch-Straße 5, 95666 Mitterteich
Hausarztpraxen in Mitterteich (Landkreis Tirschenreuth). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Robert-Koch-Straße 5, 95666 Mitterteich
Zanklgartenstraße 17, 95666 Mitterteich
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Karlstraße 10, 95615 Marktredwitz · 12 km
Arzberg · 13 km
Rathausstraße 21, 95659 Arzberg · 13 km
Markt 35, 95615 Marktredwitz · 13 km
Walterstraße 4, 95615 Marktredwitz · 13 km
Martin-Luther-Straße 7, 95615 Marktredwitz · 13 km
Egerstraße 23b, 95659 Arzberg · 13 km · barrierefrei
Bahnhofsplatz 2, 95615 Marktredwitz · 13 km
Markt 52, 95615 Marktredwitz · 13 km
Wunsiedler Straße 18, 95615 Marktredwitz · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Mitterteich
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.