Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin
Raasdorfer Straße 11, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Hausarztpraxen in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf (Greiz). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Raasdorfer Straße 11, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Albert-Steinbach-Straße 11, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Montag, Mittwoch bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Dienstag: 15:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Reichenbacher Straße 105, 07973 Greiz · 4 km
Ferdinand-Freiligrath-Straße 21, 08491 Netzschkau · 7 km
Bahnhofstraße 20, 08412 Werdau · 9 km
Bahnhofstraße 20, 08412 Werdau · 9 km
Johannisstraße 1A, 08412 Werdau · 10 km
Zwickauer Straße 30, 08115 Lichtentanne · 10 km
Bahnhofstraße 33, 07985 Elsterberg · 10 km
Werdau · 10 km
Bahnhofstraße 5b, 08115 Lichtentanne · 11 km · barrierefrei
Turnhallenstraße 4, 08412 Werdau · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.