Gey
Straße der Einheit 24a, 04769 Naundorf
Hausarztpraxis in Naundorf (Nordsachsen). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Straße der Einheit 24a, 04769 Naundorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 04758 Oschatz · 4 km
Kirchstraße 8a, 04749 Jahnatal · 7 km
Jahnastraße 2, 04749 Jahnatal · 7 km
Alte Poststraße 5, 01594 Stauchitz · 7 km
Montag: 08:00–10:30 Uhr · Dienstag: 08:00–10:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–10:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–10:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–10:30 Uhr
Leisnig · 13 km
Strehla · 13 km · barrierefrei
Montag: 08:00–11:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–11:30 Uhr · Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Bayern-und-Sachsen-Straße 1, 01589 Riesa · 13 km
Bahnhofstraße 89, 04774 Dahlen · 14 km · barrierefrei
Mittelstraße 1b, 01594 Hirschstein · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Montag: 15:00–17:00 Uhr · Dienstag: 14:00–16:00 Uhr · Donnerstag: 15:00–19:00 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 68, 04774 Dahlen · 14 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.