Praxis in der Offenbachstraße
Offenbachstraße 55, 89231 Neu-Ulm · barrierefrei
Hausarztpraxen in Neu-Ulm (Landkreis Neu-Ulm). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Offenbachstraße 55, 89231 Neu-Ulm · barrierefrei
Hauptstraße 18
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Burgunderstraße 2, 89233 Neu-Ulm · barrierefrei
Maximilianstraße 2, 89231 Neu-Ulm
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–16:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 64
Marienstraße 1, 89231 Neu-Ulm
Krankenhausstraße 11, 89231 Neu-Ulm · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:15–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:15–12:00 Uhr
Reuttier Straße 56, 89231 Neu-Ulm
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:15–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:15–12:00 Uhr
barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:00–20:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Edisonallee 19, 89231 Neu-Ulm · barrierefrei
Montag, Dienstag: 08:00–16:30 Uhr · Freitag: 08:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Neu-Ulm
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.