Dr. Blumenroth
Alphons-Hecking-Platz, 48485 Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) · barrierefrei
Hausarztpraxen in Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) (Kreis Steinfurt). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Alphons-Hecking-Platz, 48485 Neuenkirchen (Kreis Steinfurt) · barrierefrei
Zur alten Weberei 5, 48485 Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Friedrich-Ebert-Ring 172, 48429 Rheine · 8 km
Osnabrücker Straße 231, 48429 Rheine · 8 km · barrierefrei
Rheine · 8 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 12, 48499 Salzbergen · 9 km · barrierefrei
Wippert 8, 48565 Steinfurt · 11 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 14, 48565 Steinfurt · 11 km
Ochtrup · 13 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–11:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Ochtrup · 13 km
Montag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–17:00 Uhr · Dienstag bis Mittwoch, Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Samstag, Sonntag: geschlossen
Burgstraße 1, 48477 Hörstel · 15 km
Dorfstraße 9, 48612 Horstmar · 15 km
Montag, Dienstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.