Hausarzt-Zentrum Neulußheim
Sankt-Leoner-Straße 14, 68809 Neulußheim
Hausarztpraxis in Neulußheim (Rhein-Neckar-Kreis). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Sankt-Leoner-Straße 14, 68809 Neulußheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 39a, 68804 Altlußheim · 2 km · barrierefrei
Hockenheim · 3 km
Hockenheim · 3 km
Hockenheim · 4 km
Hauptstraße 68, 68799 Reilingen · 4 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr und 14:00–16:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Freitag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 57, 68794 Oberhausen-Rheinhausen · 4 km
Montag: 08:30–12:30 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 15:30–17:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 15:30–17:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:30 Uhr · Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
An der Zehntscheuer 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen · 4 km · barrierefrei
Schwimmbadstraße 6, 68753 Waghäusel · 5 km
Obere Bachstraße 1, 68753 Waghäusel · 6 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–16:00 Uhr
Reilinger Straße 32, 68789 St. Leon-Rot · 6 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.